Compliance & Regulatory Monitor

MarkenG § 36 – Prüfung der Anmeldungserfordernisse

Dieser Paragraph beschreibt, wie das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung einer Marke überprüft. Es stellt sicher, dass die Anmeldung bestimmte Anforderungen erfüllt, wie die Zahlung der Gebühren und die rechtlichen Voraussetzungen für den Anmelder.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Handel & E-Commerce-Paragraphen