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MarkenG § 37 – Prüfung auf absolute Schutzhindernisse; Bemerkungen Dritter

In diesem Paragraphen des Markenrechts geht es darum, unter welchen Bedingungen eine Markenanmeldung abgelehnt werden kann. Wenn bestimmte Gründe vorliegen, die der Eintragung entgegenstehen, wird die Anmeldung zurückgewiesen.

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