Compliance & Regulatory Monitor

MarkenG § 49 – Verfall

Hier wird erklärt, wann eine Marke ihre Eintragung verliert. Wenn sie fünf Jahre lang nicht verwendet wurde, kann der Inhaber einen Antrag auf Verfall stellen.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Handel & E-Commerce-Paragraphen