MarkenG § 99 – Geografische Herkunftsangaben als Kollektivmarken
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseMarkenG § 99 Handel & E-Commerce
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Gesetz geht es um Kollektivmarken, die aus geografischen Herkunftsangaben bestehen. Man kann damit Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen, die aus bestimmten Regionen stammen.
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