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MarkenG § 101 – Klagebefugnis, Schadensersatz

In diesem Gesetz geht es darum, wer Klage erheben kann, wenn eine Kollektivmarke verletzt wird. Eine Kollektivmarke wird von mehreren Personen genutzt, und man braucht die Erlaubnis des Inhabers, um rechtlich gegen eine Verletzung vorzugehen.

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