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MarkenG § 113 – Prüfung auf absolute Schutzhindernisse

Im Gesetz geht es darum, dass international registrierte Marken ähnlich geprüft werden wie Marken, die im Inland angemeldet sind. Diese Prüfung stellt sicher, dass es keine Gründe gibt, die dem Markenschutz entgegenstehen.

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