HGB § 247 – Inhalt der Bilanz
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseHGB § 247 Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In § 247 des Handelsgesetzbuches (HGB) steht, was in einer Bilanz enthalten sein muss. Die Bilanz zeigt die finanzielle Situation eines Unternehmens.
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