Compliance & Regulatory Monitor

BDSG § 30 – Verbraucherkredite

In diesem Gesetz geht es darum, dass Unternehmen, die Daten über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammeln, Anfragen von Banken aus anderen EU-Ländern genauso behandeln müssen wie Anfragen von deutschen Banken. 2.

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