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HGB § 256 – Bewertungsvereinfachungsverfahren

In diesem Paragraphen des Handelsgesetzbuches (HGB) wird erklärt, wie Unternehmen den Wert von gleichartigen Vermögenswerten im Lager bewerten können. Dabei kann angenommen werden, dass die zuerst gekauften Waren auch zuerst verkauft oder verbraucht werden.

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