HGB § 62
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchArbeitsrecht
- ZitierweiseHGB § 62 Arbeitsrecht
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz steht, dass der Prinzipal, also der Arbeitgeber, dafür sorgen muss, dass die Arbeitsbedingungen für seine Angestellten gut sind. Er muss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter achten und passende Einrichtungen bereitstellen.
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