HGB § 300 – Konsolidierungsgrundsätze
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseHGB § 300 Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In § 300 des HGB (Handelsgesetzbuch) wird erklärt, wie die Jahresabschlüsse eines Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen zusammengefasst werden müssen, um einen Konzernabschluss zu erstellen. Dabei werden die Werte der Tochterunternehmen verwendet, anstatt nur die Anteile des Mutterunternehmens.
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