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HGB § 301 – Kapitalkonsolidierung

§ 301 des HGB beschreibt, wie der Wert von Anteilen eines Mutterunternehmens an Tochterunternehmen in einem Konzernabschluss behandelt wird. Der Wert wird mit dem Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet, angepasst durch aktuelle Werte von Vermögensgegenständen und Schulden.

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