Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 303 – Schuldenkonsolidierung

Der Paragraph regelt, dass innerhalb eines Unternehmensverbunds bestimmte Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Unternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden sollen. Ziel ist es, ein möglichst klares Bild der finanziellen Lage des gesamten Konzerns zu zeigen.

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