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HGB § 304 – Behandlung der Zwischenergebnisse

In diesem Gesetz geht es darum, wie man Vermögenswerte in einem Konzernabschluss behandelt. Wenn mehrere Unternehmen zusammen ein Konzern bilden, sollten ihre Vermögenswerte so berechnet werden, als wäre es ein einzelnes Unternehmen.

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