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HGB § 305 – Aufwands- und Ertragskonsolidierung

In diesem Paragrafen geht es darum, wie Gewinne und Verluste in einem Konzern erfasst werden. Unternehmen müssen Einnahmen und Ausgaben aus Geschäften untereinander in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigen und miteinander verrechnen.

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