Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 309 – Behandlung des Unterschiedsbetrags

Es werden Regeln für die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten festgelegt. Diese Abschreibung folgt bestimmten Vorschriften, die in einem anderen Abschnitt des Handelsgesetzbuchs (HGB) beschrieben sind.

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