HGB § 315 – Inhalt des Konzernlageberichts
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseHGB § 315 Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Paragraphen geht es um den Konzernlagebericht, der Informationen über den Geschäftsverlauf und die Lage eines Konzerns geben soll. Der Bericht muss sicherstellen, dass ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Situation vermittelt wird.
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