Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 318 – Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers

Die Regelung beschreibt, wie der Abschlussprüfer gewählt und abberufen wird. Solche Prüfer kontrollieren die Jahresabschlüsse von Unternehmen.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Finanzen-Paragraphen