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HGB § 339 – Offenlegung

Der Paragraph regelt, dass der Vorstand einer Genossenschaft nach der Generalversammlung den Jahresabschluss und weitere wichtige Dokumente elektronisch an ein Unternehmensregister übermitteln muss. Diese Dokumente müssen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden, und Änderungen sind ebenfalls zu melden.

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