Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 122 – Gewinnauszahlung

In diesem Gesetz geht es um die Auszahlung von Gewinnen an Gesellschafter einer Gesellschaft. Jeder Gesellschafter hat das Recht, seinen Gewinnanteil zu bekommen, wenn der Jahresabschluss vorliegt.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Finanzen-Paragraphen