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HGB § 129 – Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft oder gegen ihre Gesellschafter

In diesem Gesetz wird erklärt, dass man einen speziellen Titel braucht, um das Vermögen einer Gesellschaft zwangsweise zu bearbeiten. Dieser Titel ist ein offizielles Dokument, das besagt, dass die Gesellschaft Schulden hat.

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