Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 174

In diesem Paragraphen geht es darum, dass eine Senkung der Haftsumme eines Kommanditisten, also eines Teilhabers in einer Kommanditgesellschaft, erst gültig ist, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist. Bis dahin ist sie für Gläubiger, also für diejenigen, die Geldforderungen haben, nicht wirksam.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Finanzen-Paragraphen