HGB § 231
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseHGB § 231 Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
1. Worum geht es?\nIn diesem Paragrafen geht es um die Gewinn- und Verlustbeteiligung von stillen Gesellschaftern in einer Gesellschaft.
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