Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 236

In diesem Gesetz geht es um stille Gesellschafter in Handelsgeschäften, wenn der Inhaber Pleite geht. Stille Gesellschafter können ihre Ansprüche geltend machen, wenn sie mehr eingezahlt haben, als sie an Verlusten tragen müssen.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Finanzen-Paragraphen