Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 340

Dieser Paragraph des Handelsgesetzbuchs (HGB) regelt, welche Finanzinstitute und Zweigniederlassungen unter bestimmte Vorschriften fallen. Es wird festgestellt, dass diese Vorschriften für Banken, Finanzdienstleister und bestimmte Unternehmen gelten, die Bankgeschäfte betreiben.

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