Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 340c – Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung und zum Anhang

Dieser Paragraph des Handelsgesetzbuchs beschreibt, wie Unternehmen den Unterschied zwischen Erträgen und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten und Edelmetallen in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung darstellen müssen. Dabei werden auch Rückstellungen für drohende Verluste berücksichtigt.

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