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HGB § 340i – Pflicht zur Aufstellung

Dieser Abschnitt des Handelsgesetzbuchs (HGB) regelt die Pflicht von Kreditinstituten, wie Banken, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Das gilt für alle Kreditinstitute, auch die, die keine Kapitalgesellschaften sind, unabhängig von deren Größe.

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