Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 340j – Einzubeziehende Unternehmen

In diesem Paragraphen wird erklärt, wann Kreditinstitute (Banken) verpflichtet sind, die Jahresabschlüsse ihrer Tochterunternehmen in ihren Konzernabschluss aufzunehmen. Das gilt, wenn die Banken vorübergehend Anteile an diesen Unternehmen halten, um sie finanziell zu unterstützen.

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