Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 341

Der Paragraph 341 des Handelsgesetzbuches (HGB) regelt, welche Vorschriften für Versicherungsunternehmen gelten. Das betrifft Unternehmen, die keine Sozialversicherungen sind und gibt zusätzliche Regeln für Niederlassungen von Versicherern aus anderen Ländern.

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