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HGB § 341b – Bewertung von Vermögensgegenständen

In diesem Gesetz geht es darum, wie Versicherungsunternehmen ihre verschiedenen Vermögenswerte bewerten müssen. Das betrifft sowohl unbewegliches Vermögen wie Grundstücke als auch bewegliche Vermögenswerte wie Maschinen und Vorräte.

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