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HGB § 341e – Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze

In diesem Gesetz geht es um Rückstellungen, die Versicherungsunternehmen bilden müssen. Diese Rückstellungen sind Geldbeträge, die die Firmen zur Seite legen, um künftig Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen abzusichern.

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