Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 341k

In diesem Gesetzesparagraphen steht, dass Versicherungsunternehmen ihren Jahresabschluss und Lagebericht immer prüfen lassen müssen, egal wie groß sie sind. Wenn diese Prüfung nicht erfolgt, kann der Jahresabschluss nicht anerkannt werden.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Finanzen-Paragraphen