HGB § 274a – Größenabhängige Erleichterungen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseHGB § 274a Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Der Paragraph besagt, dass kleine Kapitalgesellschaften von bestimmten Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) befreit sind. Es geht um Vorschriften zur Klarstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie zur Behandlung latenter Steuern.
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