Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 342q – Privates Rechnungslegungsgremium

In diesem Paragraphen geht es um die Anerkennung einer privaten Einrichtung, die mit Aufgaben zur Konzernrechnungslegung betraut werden kann. Diese Einrichtung soll Empfehlungen entwickeln, das Justizministerium beraten und internationale Standards interpretieren.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Finanzen-Paragraphen