HGB § 244 – Sprache. Währungseinheit
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseHGB § 244 Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Paragraphen wird erklärt, dass der Jahresabschluss eines Unternehmens in deutscher Sprache und in Euro erstellt werden muss. 2.
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