HGB § 315e
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseHGB § 315e Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es um die Pflicht von Mutterunternehmen, einen Konzernabschluss zu erstellen. Diese Unternehmen müssen die internationalen Rechnungslegungsstandards anwenden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen.
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