HGB § 327a – Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHGB
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
§ 325 Absatz 4 Satz 1 und 3 sind auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes mit einer Mindeststückelung von 100 000 Euro oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.