HGB § 327a – Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseHGB § 327a Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Der Paragraph beschreibt eine Erleichterung für bestimmte Unternehmen, die an Märkten handelbare Schuldtitel ausgeben. Diese Unternehmen müssen weniger Vorschriften einhalten, wenn sie spezielle Schuldtitel mit einem Mindestwert von 100.000 Euro oder dem entsprechenden Wert einer anderen Währung ausgeben.
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