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HGB § 327a – Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Der Paragraph beschreibt eine Erleichterung für bestimmte Unternehmen, die an Märkten handelbare Schuldtitel ausgeben. Diese Unternehmen müssen weniger Vorschriften einhalten, wenn sie spezielle Schuldtitel mit einem Mindestwert von 100.000 Euro oder dem entsprechenden Wert einer anderen Währung ausgeben.

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