HGB § 264d – Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHGB
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat.