Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 308a – Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen

In diesem Paragrafen des Handelsgesetzbuchs geht es um die Umrechnung von Bilanzen, die in einer Fremdwährung erstellt wurden. Das Eigenkapital wird zum historischen Kurs umgerechnet, während alle anderen Posten zum Wechselkurs am Bilanzstichtag und die Gewinn- und Verlustrechnung zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet werden.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Finanzen-Paragraphen