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HGB § 341s – Pflicht zur Erstellung des Zahlungsberichts; Befreiungen

Der Paragraf regelt, dass Kapitalgesellschaften jährlich einen Zahlungsbericht erstellen müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn sie in einen Konzernzahlungsbericht einbezogen sind oder einen Bericht aus einem Drittstaat erstellt haben, der als gleichwertig anerkannt wird.

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