HGB § 341s – Pflicht zur Erstellung des Zahlungsberichts; Befreiungen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseHGB § 341s Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Der Paragraf regelt, dass Kapitalgesellschaften jährlich einen Zahlungsbericht erstellen müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn sie in einen Konzernzahlungsbericht einbezogen sind oder einen Bericht aus einem Drittstaat erstellt haben, der als gleichwertig anerkannt wird.
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