Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 341w – Offenlegung

Dieser Paragraph des Handelsgesetzbuchs regelt, dass bestimmte Kapitalgesellschaften ihre Zahlungsberichte innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens elektronisch an das Unternehmensregister übermitteln müssen. Das betrifft insbesondere die Mitglieder der Geschäftsführung.

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