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HGB § 335c – Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

In diesem Gesetz geht es darum, dass bestimmte Behörden Informationen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle übermitteln müssen. Diese Informationen betreffen Bußgeldentscheidungen und Entscheidungen in Strafverfahren, die mit bestimmten Straftaten in Verbindung stehen.

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