Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 315a – Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

In diesem Gesetz geht es um die Informationspflichten von bestimmten Mutterunternehmen, die an einem organisierten Markt Aktien ausgegeben haben. Sie müssen in ihrem Konzernlagebericht verschiedene Angaben zu ihren Aktien und deren Rechten machen.

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