HGB § 315c – Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseHGB § 315c Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Es geht um die nichtfinanzielle Konzernerklärung, die Unternehmen erstellen müssen. Die Informationen müssen verständlich sein und zeigen, wie sich das Geschäft des Unternehmens auf verschiedene gesellschaftliche Aspekte auswirkt.
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