HGB § 342a – Begriffsbestimmungen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseHGB § 342a Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Paragraphen des Handelsgesetzbuchs (HGB) werden einige wichtige Begriffe definiert. Es geht um Unternehmen, die nicht miteinander verbunden sind, Mutterunternehmen, Drittstaaten und steuerliche Aspekte.
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