HGB § 342b – Unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseHGB § 342b Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es um Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die sehr hohe Umsätze erzielen. Diese Unternehmen müssen einen speziellen Ertragsteuerinformationsbericht erstellen, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Jahren mehr als 750 Millionen Euro Umsatz haben.
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