HGB § 342c – Oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseHGB § 342c Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Der Paragraph regelt, wann große Unternehmen in Deutschland einen sogenannten Ertragsteuerinformationsbericht erstellen müssen. Das ist wichtig, wenn ihre Umsätze in den letzten zwei Jahren jeweils über 750 Millionen Euro lagen.
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