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HGB § 342e – Inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Dieser Paragraph des Handelsgesetzbuches (HGB) regelt, dass ausländische Unternehmen mit Niederlassungen in Deutschland bestimmte Steuerberichte anfordern müssen, wenn sie in den letzten zwei Jahren hohe Umsätze hatten. 2.

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