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HGB § 342g – Einzubeziehende Unternehmen

In diesem Gesetz geht es darum, welche Unternehmen in eine spezielle Steuerberichterstattung einbezogen werden müssen. Es werden unverbundene Unternehmen und Mutter- sowie Tochtergesellschaften erwähnt, die in einen Konzernabschluss aufgenommen werden.

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