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HGB § 342h – Pflichtangaben

In diesem Paragraphen des Handelsgesetzbuches (HGB) wird festgelegt, welche Informationen in einem Ertragsteuerinformationsbericht enthalten sein müssen. Dazu gehören Angaben wie der Name des Unternehmens, der Berichtszeitraum, die verwendete Währung und Daten zu Tochterunternehmen.

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